Anmeldung der Schulanfänger 2027/2028
Willkommen in der Schule!
Mit der Einschulung beginnt für Ihr Kind ein neuer und spannender Lebensabschnitt. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Schulanmeldung für das Schuljahr 2027/2028 auf einen Blick.
Wer wird schulpflichtig?
Im Schuljahr 2027/2028 werden Kinder schulpflichtig, die im Zeitraum
02.08.2020 bis 01.08.2021
geboren wurden.
Sorgeberechtigte mit Hauptwohnsitz in Gera können innerhalb der Stadt Gera wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden möchten.
So erfolgt die Anmeldung
Die erforderlichen Anmeldeunterlagen erhalten Sie per Post von der Stadt Gera.
Bitte beachten Sie:
- Die Schulanmeldung muss persönlich erfolgen.
- Eine Zusendung per E-Mail oder der Einwurf in den Schulbriefkasten ist nicht möglich.
- Auf dem Anmeldeformular sind Erst- und Zweitwunschschule anzugeben.
- Das vollständig ausgefüllte Formular muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben werden – auch bei getrennt lebenden Eltern.
- Bei alleinigem Sorgerecht ist eine aktuelle Negativbescheinigung in Kopie vorzulegen.
Nach Eingang prüfen wir die Unterlagen auf Vollständigkeit. Sollten Dokumente fehlen, setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Wenn bei einem Kind sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf vermutet wird, werden die erforderlichen weiteren Schritte eingeleitet.
Wann erhalten Sie den Aufnahmebescheid?
Die Aufnahmebescheide werden voraussichtlich im Januar 2028 versandt.
Wir bitten um Verständnis, dass wir während des laufenden Aufnahmeverfahrens keine Auskünfte zum aktuellen Bearbeitungsstand geben können.
Weitere Informationen
Ausführliche Hinweise zum gesetzlichen Verfahren finden Sie beim Thüringer Ministerium für Bildung:
→ Hinweise zum Verfahren der Schulanmeldung
→ Hinweise zum Aufnahmeverfahren in die Primarstufe
