Angaben zur inhaltlichen und pädagogischen Schulentwicklung
Unser pädagogisches Konzept ist reformpädagogisch orientiert. Für uns ist Schule eine "Lebensgemeinschaft" , in der alle
- miteinander und voneinander lernen
- für einander leben.
Die Gesundheit unserer Schüler liegt uns sehr am Herzen. Deshalb haben wir uns 2012 erfolgreich als "Kneipp-Schule" profiliert. Die 142 Schüler unserer Schule arbeiten in der Schuleingangsphase in altersgemischten Lerngruppen und Bereichen (Lerngruppe. 1/2a, Lerngruppe 1/2b, Lerngruppe 1/2c). In den Klassen 3 und 4 wird gemeinsam auf Klassenstufenbasis gelernt.
Ab Klasse 1 führen wir die Kinder an die individuelle Wochenplanarbeit heran, Projekte und das Lernen an Stationen finden im gesunden Verhältnis zum konventionellen Frontalunterricht statt.
Der Lehrer ist "pädagogischer Berater" und unterstützt die individuellen Lernprozesse.
ANMELDUNG SCHULANFÄNGER
Mit der Einschulung beginnt ein entscheidender neuer Lebensabschnitt, der für Kinder und Eltern gleichermaßen von großer Bedeutung ist. Der erste wichtige Schritt auf dem Weg vom Kindergarten- zum Schulkind ist die Anmeldung des zukünftigen Erstklässlers an der gewünschten Schule. Sorgeberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz in Gera haben, können innerhalb der Stadt Gera frei wählen, an welcher Schule sie ihr Kind anmelden möchten. Hinweise zum gesetzlichen Verfahren können nachgelesen werden unter:
-> Hinweise zum Verfahren der Schulanmeldung
-> Hinweise zum Aufnahmeverfahren in die Primarstufe
Die Schulpflicht im Schuljahr 2024/2025 beginnt für Kinder, welche im Zeitraum vom 02.08.2017 bis 01.08.2018 geboren wurden.
Die Anmeldung erfolgt ausschließlich durch die Zusendung per Post oder durch den Einwurf der Unterlagen in den Schulbriefkasten der Erstwunschschule.
Eine Schulanmeldung per E-Mail ist nicht möglich, da das Schulaufnahmeformular im Original eingereicht werden muss.
Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular, mit Angabe der Erst- und Zweitwunschschule, muss von beiden Sorgeberechtigten (auch bei getrennt lebenden Eltern), unterschrieben sein. Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, muss eine aktuelle Negativbescheinigung für das alleinige Sorgerecht (in Kopie) vorgelegt werden.
Nach Eingang der Unterlagen werden diese auf Vollständigkeit geprüft; ggf. fehlende Unterlagen durch die Schule nachgefordert.
Bei Kindern, bei denen ein sonderpädagogisches Gutachten erforderlich scheint, werden die dafür notwendigen Maßnahmen in die Wege geleitet.
Der Aufnahmebescheid wird allen Schulanfängern voraussichtlich Ende Januar 2024 zugesandt. Von Zwischenanfragen bitten wir höflichst abzusehen, da die Schule, wie gesetzlich vorgeschrieben, über das laufende Verfahren keine Auskünfte erteilen wird.
-> Öffentliche Bekanntmachung zur Anmeldung der Schulanfänger der Stadt Gera für das Schuljahr 2024/2025
Hinweis: Aktuelle Unterlagen sowie Informationen können erst nach Veröffentlichung durch den Schulträger verlinkt werden
-> Elterninformation zur Schulanmeldung
-> Formular Schulanmeldung
-> Hinweise zur Einschulungsuntersuchung